Der komplette Mieterwechsel aus einer Hand
Ein Mieterwechsel klingt einfach, verursacht aber oft die meisten Probleme: Terminabstimmung, Schlüssel, Zählerstände, versteckte Mängel, fehlende Reinigung, alte Möbel, kleine Reparaturen und später die Übergabe an den nächsten Mieter.
Wir übernehmen die operative Abwicklung vor Ort und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar. Das ist besonders sinnvoll für Eigentümer, die nicht selbst in der Nähe wohnen, oder für Hausverwaltungen mit vielen parallelen Terminen.
Leistungen im Mieterwechsel
| Baustein | Was enthalten ist |
|---|---|
| Auszugsabnahme | Wohnungszustand, Fotos, Mängel, Zählerstände, Schlüssel, erste Maßnahmenliste. |
| Schlüsselabgabe und Kontrolle | Übernahme, Prüfung der Vollständigkeit, Dokumentation und sichere Übergabe. |
| Wohnungskontrolle | Check von Wänden, Böden, Bad, Küche, Fenstern, Türen, Feuchtigkeitshinweisen und sichtbaren Schäden. |
| Reinigungskoordination | Bei Bedarf Beauftragung oder Koordination einer Reinigung vor Neuvermietung oder Verkauf. |
| Übergabe an neue Mieter | Einzugstermin, Schlüssel, Zählerstände, Fotodokumentation und Übergabeprotokoll. |
| Neuvermietungsunterstützung | Unterstützung bei Besichtigungen, Objektaufbereitung und Terminorganisation – rechtlich abhängig vom konkreten Umfang. |
Warum das für Eigentümer Geld spart
- Weniger Leerstand durch schnellere Organisation.
- Bessere Nachweisbarkeit durch Fotos und Protokolle.
- Klarere Entscheidung, welche Renovierung wirklich notwendig ist.
- Ein Ansprechpartner für Auszug, Zustand, Reinigung, Schlüssel und Einzug.
FAQ
Übernehmen Sie auch die Übergabe an den neuen Mieter?
Ja, auf Wunsch begleiten wir die Rücknahme nach Auszug und die spätere Übergabe an den neuen Mieter inklusive Zählerständen, Schlüsselprotokoll und Fotodokumentation.
Können Sie auch Reinigung oder kleinere Arbeiten organisieren?
Ja, wir können Reinigung, Entrümpelung und kleinere Maßnahmen koordinieren oder geeignete Dienstleister beauftragen, soweit der konkrete Umfang passt.
Ist auch Mietersuche möglich?
Neuvermietungsunterstützung kann je nach Leistungsumfang möglich sein. Makler- oder Vermittlungsleistungen erfolgen nur, sofern rechtlich zulässig, mit erforderlicher Erlaubnis oder über berechtigte Partner.